Die Geschäftsbedingungen und die Schulordnung sind Bestandteil des Ausbildungsvertrages für alle Aus- und Weiterbildungen:

1. Anmeldungsvertrag

Die Anmeldung und unsere darauffolgende schriftliche Bestätigung bilden einen ordentlichen Ausbildungsvertrag. Die Kurskosten sind spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn fällig. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Kurskosten zu den geltenden Konditionen zu bezahlen.

2. Vorzeitiger Rücktritt, Rücktritt und Rückzug einer Anmeldung

Für Abmeldungen, die bis 21 Tage vor Kursbeginn schriftlich eintreffen, werden Fr. 150. — Annullierungsgebühr verrechnet. Danach gelten folgende Bestimmungen:

  • bis 14 Tage vor Kursbeginn: 30% des Kursgeldes
  • bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50% des Kursgeldes
  • bei späterer Abmeldung, unentschuldigtem Fernbleiben oder Rücktritt eines laufenden Kurses wird das Kursgeld in voller Höhe geschuldet. Es steht den Teilnehmenden frei, eine geeignete Ersatzperson an seiner Stelle teilnehmen zu lassen.

3. Absenzen

Absenzen infolge Ferien, Militär, kurzfristige Krankheit oder Beruf sind der Kursleitung zu melden und können nicht geltend gemacht werden. Sie führen zu keiner Reduktion des Kursgeldes. Die Teilnehmenden sind für die Aufbereitung des verpassten Stoffes selber verantwortlich.

4. Krankheit und Unfall

Wenn eine Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen oder Schwangerschaft (Arztzeugnis) nicht beendet werden kann, wird dem Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt abzuschliessen. Das Kursgeld bleibt geschuldet.

5. Verlust und Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl von eingebrachten Gegenständen lehnt die Schulleitung jede Haftung ab.

6. Versicherung

Ein ausreichender Versicherungsschutz ist Sache jedes Teilnehmenden.

7. Ausschluss

Bei wiederholten und schwerwiegenden Verstössen gegen die Schulordnung kann die Schulleitung Teilnehmende vom Unterricht ausschliessen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

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