1. Verhalten

Die Teilnehmenden verpflichten sich, den geordneten Ablauf einer Ausbildung nicht zu stören und unterstützen mit einer aktiven Teilnahme am Unterricht die gemeinsamen Schritte die zu den Lernzielen führen.

2. Ordnung und Sauberkeit

Es wird angenommen, dass sich alle Teilnehmenden der Verantwortung ihrer Tätigkeit, auch im Hinblick auf die persönliche Hygiene und des Verhaltens gegenüber Dritten und der verwendeten Materialien, bewusst sind.
Erlauben Sie uns trotzdem einige Hinweise:

  • Aus hygienischen Gründen sind in den Schulräumlichkeiten Hausschuhe und/oder Socken zu tragen (nicht barfuss).
  • In den praktischen Ausbildungen wird eine spezielle Arbeitskleidung erwartet (z.B. Trainerhose und weisses T-Shirt).
  • Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
  • Das Essen oder Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Aufenthaltsräumen erlaubt.
  • In den Schulräumen gilt ein Rauchverbot.
  • Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Arbeitsplätze ordentlich und sauber zu verlassen.

3. Sorgfaltspflicht

Die zur Verfügung gestellten Lehrmittel, Materialien, Gerätschaften und Modelle etc. sollten mit Sorgfalt behandelt werden. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung haften die Betreffenden für erfolgte Schäden.

4. Absenzen und Pünktlichkeit

Um den Ablauf der Ausbildungen und der einzelnen Kurseinheiten zu gewährleisten verpflichten sich die Teilnehmenden pünktlich und regelmässig am Unterricht teilzunehmen. Sollte aus triftigen Gründen eine Verspätung oder Absenz nicht zu umgehen sein, werden die Teilnehmenden um Mitteilung gebeten. Bei Absenzen von mehr als 10% kann die korrekte Ausbildung nicht gewährleistet werden. Demzufolge kann eine Teilnahme an weiteren Ausbildungen und Prüfungen verwehrt werden. Die Entscheidung liegt, in Absprache mit der Kursleitung, bei der Schulleitung. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

5. Verantwortung

Jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich.

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